AGBs

§ 1 – Regelungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Angebots- und Geschäftsbedingungen der Andreas Sommerkorn
Catering & Partyservice GmbH gelten nur für deren Tätigkeit als Auftragnehmer für Catering- und
Partyserviceleistungen, d.h. ausschließlich in Hinblick auf die Lieferung von Getränken und Speisen, die
Anmietung bzw. den Verleih von Partyzubehör, sonstige Partyservice- und/oder
Partypersonaldienstleistungen und die Vermittlung eines Warenbezuges bzw. der Dienstleistungen von
Drittanbietern.


 1.2 Die nachstehenden AGB der Andreas Sommerkorn Catering & Partyservice GmbH sind im
Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, Personengesellschaften, juristischen Personen, juristischen Personen des
öffentlichen Rechtes, öffentlich –rechtlichen Sondervermögen und natürlichen Personen anwendbar.


 1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen der anderen Vertragspartei erkennt die Andreas Sommerkorn
Catering & Partyservice GmbH nicht an, diesen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.


 1.4 Für das Vertragsverhältnis der Parteien sind vorrangig die individualvertraglich getroffenen
Vereinbarungen, ergänzt um die Allgemeinen Angebots- und Geschäftsbedingungen der Andreas Sommerkorn
Catering & Partyservice GmbH und die gesetzlichen Vorschriften, maßgeblich.


§ 2 – Vertragsgegenstand

 2.1.1 Bei den im Rahmen unserer Webseite, sonstiger Internetseiten, Presseveröffentlichung, sonstiger
Druckerzeugnisse und/oder Werbematerialien beschriebenen Produkten und Partyserviceleistungen der
Andreas Sommerkorn Catering & Partyservice GmbH und den ausgewiesenen Preisen, werden allgemeine
Qualitätskriterien mittlerer Art und Güte und eine für Events allgemein übliche
Durchschnittsgesamtportionsmenge je Veranstaltungsteilnehmer zugrunde gelegt, die von der Andreas
Sommerkorn Catering & Partyservice GmbH nach Ermessen je Buchung jeweils festgelegt wird.


 2.1.2 Erhöhte Qualitätsanforderungen oder erhöhte Speisemengenerfordernisse je
Veranstaltungsteilnehmer hat der Interessent in seiner Buchungsanfrage anzugeben. Die Preise werden
jeweils einzelvertraglich entsprechend den Anforderungen des Interessenten gesondert vereinbart. Die
vorgenannten Veröffentlichungen stellen eine Offerte der Andreas Sommerkorn Catering & Partyservice
GmbH an Interessenten dar, ihr ein Angebot auf Abschluss eines Catering- / Partyservicevertrages zu
unterbreiten.


 2.1.3.1 Mit Zahlung des vertraglich vereinbarten Bruttoentgeltes ist grundsätzlich die Überlassung aller
vom Auftraggeber gebuchten und von der Andreas Sommerkorn Catering & Partyservice GmbH zur Verfügung
gestellten Ausstattungsartikel, wie z.B. Küchengeräte, Gläser, Geschirr, Besteck, sonstiges Equipment, nur für
den Veranstaltungszeitraum und die vereinbarten Auf- und Abbauzeiten abgegolten.

Bei derartigen Ausstattungsartikeln handelt es sich um gebrauchtes Equipment altersgemäßen Zustandes.


 2.1.3.2 Ausstattungsartikel dürfen von dem Auftraggeber nur zum vertragsgemäßen Zweck genutzt
werden.


 2.1.3.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Andreas Sommerkorn Catering & Partyservice GmbH
Beschädigungen oder den Verlust von Ausstattungsartikeln der Andreas Sommerkorn Catering & Partyservice
GmbH unverzüglich schriftlich anzuzeigen und den Bruttowiederbeschaffungswert beschädigter oder
fehlende Ausstattungsartikel zu erstatten.


 2.1.3.4 Grundsätzlich werden von der Andreas Sommerkorn Catering & Partyservice GmbH gebuchte
Ausstattungsartikel ordnungsgemäß chargenspezifisch verpackt an den Veranstaltungsort angeliefert. Die
Entpackung und Aufstellung ist – sofern nicht eine entsprechend entgeltliche Zusatzleistung mit der Andreas
Sommerkorn Catering & Partyservice GmbH vereinbart ist – ausschließlich Sache des Auftraggebers.


 2.1.3.5 Die Ausstattungsartikel müssen vom Auftraggeber zur Abholung am vereinbarten Abholtag in
Artikelchargen geordnet bereitgestellt werden. Das Equipment und Geschirr ist von Speiseresten befreit
bereitzustellen.


 2.1.3.6 Bei nicht ordnungsgemäßer Zusammenstellung der Artikel werden erforderliche Aufräum- bzw.
Verpackungsarbeiten mit einem Stundensatz von netto 34 €, zzgl. MwSt. in gesetzlicher Höhe / je Mitarbeiter
der Andreas Sommerkorn Catering & Partyservice GmbH in Rechnung gestellt.


 2.1.3.7 Die Kosten für die Endreinigung übernimmt die Andreas Sommerkorn Catering & Partyservice
GmbH. Diese sind mit der Zahlung der vereinbarten Bruttoentgelte abgegolten.


 2.1.4 Die in den vorgenannten Veröffentlichungen genannten Preise sind Nettoabholpreise und nicht
verbindlich.


 2.1.4 Die Kosten für eine Anlieferung sind vom Kunden zu tragen.


 2.1.5 Bruch- und Schwundmengen werden separat berechnet und können nicht Teil der Entgelte sein, da
Sie erst während des Events entstehen.


 2.1.6 Die Gesamtentgelte sind stets zzgl. Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe zu entrichten. Die Höhe des
Gesamtentgeltes ergibt sich ausschließlich aus dem zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrag und – bei
Entstehen von Bruch- und Schwundmengen – aus der Rechnung der Andreas Sommerkorn Catering &
Partyservice GmbH.


 2.1.7 Bis zur Erfüllung aller, gleich aus welchem Rechtsgrunde bestehender Zahlungsansprüche der
Andreas Sommerkorn Catering & Partyservice GmbH durch den Auftraggeber behält sich die Andreas
Sommerkorn Catering & Partyservice GmbH das Eigentum an den gelieferten Waren (Vorbehaltsware)
ausdrücklich vor.


 2.2.1 Die Andreas Sommerkorn Catering & Partyservice GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass, soweit
und sofern die Andreas Sommerkorn Catering & Partyservice GmbH im Rahmen ihrer Produktpräsentation
mehrgängige Buffets offeriert oder die Ausrichtung eines Buffets Vertragsgegenstand ist, grundsätzlich die
Anzahl der je Buffetgang gelieferten Essensportionen nicht der jeweiligen Anzahl der
Veranstaltungsteilnehmer entspricht, sondern von Andreas Sommerkorn Catering & Partyservice GmbH nach
billigem Ermessen – in Hinblick auf eine angemessene Gesamtverzehrmenge pro Person – festgelegt wird.


 2.2.2 Soweit und sofern der Auftraggeber den Wunsch hat, dass bei jedem Buffetgang bzw. Gericht eines
Buffets die Anzahl der Portionen der Anzahl der Veranstaltungsteilnehmer entsprechen soll, hat er dies im

Rahmen seiner Buchung ausdrücklich anzumerken. Eine derartige Leistungsänderung erhöht den
Buffetpreis/Person, der von den Vertragsparteien im Rahmen des Vertrages vorher schriftlich festzulegen ist.


 2.2.3 Der Büfettaufbau ist eine Sonderleistung der Andreas Sommerkorn Catering & Partyservice GmbH,
die – unter Festlegung eines Aufbauentgeltes – stets von den Vertragsparteien gesondert vertraglich

vereinbart werden muss.


 2.4 Der Mindestbestellwert beträgt netto 900 €. Für Bestellungen unter netto 900 € wird einen
Preisaufschlag in Höhe von netto 50 € erhoben.


 2.5 Die angegebenen Preise für Cateringleistungen sind stets für Veranstaltungen von mindestens 30
Personen kalkuliert. Bei Veranstaltungen mit einer geringeren Personenzahl ist der Preis stets zwischen der
Andreas Sommerkorn Catering & Partyservice GmbH und dem Kunden gesondert schriftlich zu vereinbaren.


§ 3 – Abschluss des Catering -/Partyservicevertrages

Stornierung

 3.1 Durch die nach Prüfung und Auswahl der Produkt- und Leistungspalette erfolgende schriftliche,
mündliche oder fernmündliche Buchung des Interessenten bietet dieser der Andreas Sommerkorn Catering &
Partyservice GmbH den Abschluss eines Catering- bzw. Partyservicevertrages rechtsverbindlich an.


 3.2 Der Catering/Partyservicevertrag kommt erst mit der Annahme des Angebotes des Interessenten
durch die Andreas Sommerkorn Catering & Partyservice GmbH zustande. Die Annahme erfolgt unverzüglich
nach Zugang der Buchung schriftlich, oder per Mail, lediglich in Eilfällen mündlich oder fernmündlich und
beinhaltet konkret die von der Andreas Sommerkorn Catering & Partyservice GmbH vertraglich zu
erbringenden Leistungen, die Nettopreise und die sonstigen Vertragskonditionen, soweit diese von den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Andreas Sommerkorn Catering & Partyservice GmbH abweichen.


 3.3 Soweit und sofern das Buchungsangebot des Interessenten Inhalte umfasst, die von der Andreas
Sommerkorn Catering & Partyservice GmbH nicht akzeptiert werden, wird die
Auftragsbestätigung/Annahmeerklärung der Andreas Sommerkorn Catering & Partyservice GmbH vom Inhalt
der Buchung abweichen. In diesem Falle liegt eine Ablehnung des Buchungsangebotes des Interessenten und
neues Vertragsangebot der Andreas Sommerkorn Catering & Partyservice GmbH vor, an das sie nur für die
Dauer von 3 Werktagen ab Zugang der vom Angebot abweichenden Auftragsbestätigung bei dem
Interessenten gebunden ist. Nur innerhalb dieser Frist kann und muss der Interessent das neue Angebot
schriftlich, per Mail, Fax oder konkludent, durch die Zahlung des vereinbarten Gesamtentgeltes, einschließlich
MwSt., annehmen. Erfolgt keine Annahme des Interessenten liegt kein Vertragsverhältnis vor.


 3.4 Der Auftraggeber (AG) ist – vorbehaltlich der nachstehenden Regelungen und der Zahlung der
vereinbarten Schadensersatzpauschal – jederzeit berechtigt von dem mit der Andreas Sommerkorn Catering
& Partyservice GmbH geschlossenen Vertrag zurückzutreten.


 3.5 Erfolgt ein Rücktritt des AG von dem mit der Andreas Sommerkorn Catering & Partyservice GmbH
abgeschlossenen Vertrages über 30 Werktage vor dem vereinbarten Liefertermin hat der Aufraggeber –
soweit und sofern der Rücktritt nicht schuldhaft von der Andreas Sommerkorn Catering & Partyservice GmbH
zu vertreten ist – der Andreas Sommerkorn Catering & Partyservice GmbH pauschal 10 % der vereinbarten
Gesamtnettovergütung zu zahlen.


 3.6 Tritt der AG von dem mit der Andreas Sommerkorn Catering & Partyservice GmbH abgeschlossenen
Vertrag innerhalb eines Zeitraumes von 30 – 20 Werktagen vor dem vereinbarten Liefertermin zurück, hat
der Aufraggeber – soweit und sofern der Rücktritt nicht schuldhaft von der Andreas Sommerkorn Catering &
Partyservice GmbH zu vertreten ist – der Andreas Sommerkorn Catering & Partyservice GmbH pauschal 20 %
der vereinbarten Gesamtnettovergütung zu zahlen.


 3.7 Ein Rücktritt des AG von dem mit der Andreas Sommerkorn Catering & Partyservice GmbH
abgeschlossenen Vertrag innerhalb eines Zeitraumes von 19 – 10 Werktagen vor dem vereinbarten
Liefertermin hat der Aufraggeber – soweit und sofern der Rücktritt nicht schuldhaft von der Andreas
Sommerkorn Catering & Partyservice GmbH zu vertreten ist – der Andreas Sommerkorn Catering &
Partyservice GmbH pauschal 50 % der vereinbarten Gesamtnettovergütung zu zahlen.


 3.8 Erfolgt der Rücktritt des AG von dem mit der Andreas Sommerkorn Catering & Partyservice GmbH
abgeschlossenen Vertrag innerhalb eines Zeitraumes von 9 – 2 Werktagen vor dem vereinbarten
Liefertermin, hat der Aufraggeber – soweit und sofern der Rücktritt nicht schuldhaft von der Andreas
Sommerkorn Catering & Partyservice GmbH zu vertreten ist – der Andreas Sommerkorn Catering &
Partyservice GmbH pauschal 75 % der vereinbarten Gesamtnettovergütung zu zahlen.


 3.9 Bei Rücktritt des AG von dem mit der Andreas Sommerkorn Catering & Partyservice GmbH
abgeschlossenen Vertrag innerhalb eines Zeitraumes von einem Werktag (oder am selben Tag) vor dem
vereinbarten Liefertermin, hat der Aufraggeber – soweit und sofern der Rücktritt nicht schuldhaft von der
Andreas Sommerkorn Catering & Partyservice GmbH zu vertreten ist – der Andreas Sommerkorn Catering &
Partyservice GmbH pauschal 100 % der vereinbarten Gesamtnettovergütung zu zahlen.


 3.10 Der Andreas Sommerkorn Catering & Partyservice GmbH bleibt vorbehalten, anstelle der
vorstehenden Pauschalbeträge dem Auftraggeber den ihr durch den Rücktritt entstandenen Schaden und
entgangenen Gewinn geltend zu machen und gegen Nachweis in voller Höhe in Rechnung zu stellen.


 3.11 Der Rücktritt ist von dem AG stets schriftlich zu erklären.


 3.12 Soweit und sofern die Andreas Sommerkorn Catering & Partyservice GmbH Verträge mit Dritten, z.B.
Künstlern, Zeltaufstellern, DJ ́s etc. lediglich vermittelt, richten sich die für den Auftraggeber maßgeblichen
Rücktrittsregelungen ausschließlich nach dem von ihm mit diesen Dritten abgeschlossenen Verträgen.


Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungsdetails

 3.13. Die im Auftrag angegebene Personenzahl und Veranstaltungsdetails sind verbindlich. Spätestens 14
Tage vor der gebuchten Veranstaltung müssen die genaue Anzahl der Teilnehmer, sowie die abschließende
Speisen- und Getränkeauswahl und Veranstaltungsdetails der Andreas Sommerkorn Catering & Partyservice
GmbH mitgeteilt werden. Es bedarf der schriftlichen Zustimmung durch Anpassung des Auftrags durch die
Andreas Sommerkorn Catering & Partyservice GmbH .


 3.14. Eine Anpassung der Personenanzahl, Änderung der Speisen- und Getränkeauswahl sowie der
vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung später als 14 Tage vor der Veranstaltung ist in
der Regel nicht mehr möglich.


 3.15. Bei Reduzierungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% als der im Auftrag angegebenen
Personenzahl ist die Andreas Sommerkorn Catering & Partyservice GmbH grundsätzlich berechtigt, die
vereinbarten Preise neu festzusetzen.


 3.16. Bei Teilnehmererhöhungen um mehr als 10% behält sich die Andreas Sommerkorn Catering &
Partyservice GmbH vor für die Anpassungen des Auftrags, die über die ursprüngliche Teilnehmerzahl
hinausgehende Nachlieferungen von Speisen und Getränken, zusätzliches Inventar und Service beinhaltet,
gesonderte Preise zu berechnen. Die Andreas Sommerkorn Catering & Partyservice GmbH ist zudem nicht
verpflichtet Nachlieferungen zu leisten.


§ 4 – Lieferung

 4.1 Für die Lieferung innerhalb Münchens berechnet die Sommerkorn Andreas Sommerkorn Catering &
Partyservice GmbH – sofern keine abweichende Individualvereinbarung getroffen wird – wir eine
Lieferpauschale /Abholung von netto 49.00 € pro Anfahrt. Lieferungen außerhalb Münchens nur nach
vorheriger schriftlicher Vereinbarung. Die Lieferung erfolgt bis zur ersten Tür. Sollte uns ein erhöhter
Mehraufwand bedingt durch erschwerten Zugang sowie erschwerte Aufbau- / Abbauortsverhältnisse
entstehen, wird ein Entgelt von netto 32 € pro Stunde berechnet.


 4.2 Für Lieferungen außerhalb der Geschäftszeiten der Andreas Sommerkorn Catering & Partyservice
GmbH, am Wochenende und an Orte, die nicht unmittelbar mit dem PKW erreichbar sind, wird ein
Preisaufschlag von Andreas Sommerkorn Catering & Partyservice GmbH erhoben, dessen Höhe im Rahmen
des Vertrages schriftlich vereinbart wird.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Andreas Sommerkorn Catering & Partyservice GmbH auf Besonderheiten
des Lieferortes ausdrücklich hinzuweisen. Soweit und sofern der Auftraggeber dies unterlässt, ist Andreas
Sommerkorn Catering & Partyservice GmbH berechtigt, den Preisaufschlag nach billigem Ermessen selbst
festzulegen.


 4.3 Die Bürozeiten der Andreas Sommerkorn Catering & Partyservice GmbH sind Montag bis Freitag von
09.00 Uhr bis 14.00 Uhr.


 4.4 Die Lieferung erfolgt stets an die vom Kunden angegebene Lieferadresse zu einem vorher vertraglich
vereinbarten Liefertermin.


 4.5 Bei dem vertraglich vereinbarten Liefertermin handelt es sich nur dann um einen Fixtermin, wenn
dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Ansonsten ist nur der Liefertag verbindlich, nicht
jedoch der angekündigte Zeitpunkt (Uhrzeit) der Lieferung, da trotz größter Sorgfalt insbesondere
verkehrstechnisch bedingte Zeitverzögerungen unvermeidbar sind. Bei angekündigten Lieferzeitpunkten
muss der Auftraggeber eine Überschreitungszeitspanne von mindestens 30 Minuten einkalkulieren.


§ 5 – Zahlung, Zahlungsfälligkeit, Vorkasse

 5.1 Der Auftraggeber erhält von der Andreas Sommerkorn Catering & Partyservice GmbH stets eine den
umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften entsprechende Rechnung, die die vertraglichen Nettoentgelte und die

MwSt. in gesetzlicher Höhe ausweist.


 5.2 § 5 Ziff. 5.1 gilt für die Inrechnungstellung von Bruch- und Fehlmengen von Ausstattungsartikeln
entsprechend.


 5.3 Die Andreas Sommerkorn Catering & Partyservice GmbH behält sich vor, eine Vorauszahlung durch
den Auftraggeber in Höhe der 30% der Bruttogesamtauftragssumme zu verrechnen. Diese ist zahlbar nach
Zugang bis spätestens zum 10 Werktag vor dem vereinbarten Liefertermin. Der Vorschuss ist auf das in der
Rechnung angegebene Bankkonto der Andreas Sommerkorn Catering & Partyservice GmbH zu überweisen.
Soweit und sofern keine fristgemäße Vorschusszahlung erfolgt, steht der Andreas Sommerkorn Catering &
Partyservice GmbH das Recht zu von dem Vertrag zurückzutreten.


 5.4 Das vertraglich vereinbarte Bruttogesamtentgelt ist innerhalb von 10 Werktagen nach Lieferung der
vereinbarten Ware, Erbringung der vereinbarten Leistung und Zugang einer Rechnung i.S.v. § 5 Ziff. 5.1, auf
das in der Rechnung angegebene Bankkonto der Andreas Sommerkorn Catering & Partyservice GmbH zu
überweisen.


 5.5 Soweit und sofern von dem Auftraggeber Vorauszahlungen geleistet wurden, werden diese in der
Abschlussrechnung ausgewiesen.


 5.6 Für den fristgerechten Zugang von Zahlungen, einschließlich ggf. vereinbarter Abschlags- und/oder
Vorschusszahlungen, ist nicht der Zeitpunkt der Absendung des Geldbetrages, sondern dessen Eingang auf
dem Bankkonto der Andreas Sommerkorn Catering & Partyservice GmbH maßgeblich.


 5.7 Soweit und sofern der Auftraggeber mit seinen Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug kommt, kann
die Andreas Sommerkorn Catering & Partyservice GmbH mit der zweiten schriftlichen Mahnung als
Verwaltungskostenpauschale eine Mahngebühr in Höhe von 15 € erheben. Der Auftraggeber hat anfallende
Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe an die Andreas Sommerkorn Catering & Partyservice GmbH – zusammen
mit dem rückständigen Bruttoentgelten – zu entrichten.


§ 6 – Obliegenheiten des Auftraggebers

Gewährleistung Haftung

 6.1 Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware bei deren Erhalt auf Mängel unverzüglich zu untersuchen.


 6.1.1 Bei der Lieferung von Ware, die einen Sachmangel aufweist und/oder bei schuldhaft fehlerhaften
Dienstleistungen der Andreas Sommerkorn Catering & Partyservice GmbH stehen dem Auftraggeber die
gesetzlichen Rechte zu, wobei sich die Andreas Sommerkorn Catering & Partyservice GmbH vorbehält, bei
Schäden, die auf angeblich fehlerhafte Dienstleistungen beruhen, den Exculpationsbeweis zu führen.


 6.2 Hat die gelieferte Ware nicht die vereinbarte Beschaffenheit oder eignet sich diese nicht für die nach
dem Vertrag vorausgesetzte oder allgemeine Verwendung oder hat sie nicht die Eigenschaften, die der
Auftraggeber mit Catering & Partyservice GmbH vertraglich vereinbart hat, leistet die Andreas Sommerkorn
Catering & Partyservice GmbH grundsätzlich Nacherfüllung durch Nachlieferung einer mangelfreien Sache.
Mehrfache Nachlieferung ist zulässig. Schlägt eine zweifache Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach


seiner Wahl nochmalige Nachlieferung verlangen oder den Kaufpreis angemessen herabsetzen (Minderung).
 6.3 Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängel der gelieferten Ware oder mangelhafter Dienstleistungen
sind ausgeschlossen, wenn deren Mängel nicht unverzüglich, d.h. binnen einer angemessenen Frist nach

Erhalt der Ware, schriftlich angezeigt und die Andreas Sommerkorn Catering & Partyservice GmbH die
Möglichkeit zur Nachbesserung, zumutbaren Nacherfüllung bzw. Fehlerbeseitigung – binnen einer
angemessenen Frist – eröffnet wird.


 6.4.1 Die Andreas Sommerkorn Catering & Partyservice GmbH erbringt ihre Leistungen grundsätzlich mit
eigenen Angestellten. Sie ist jedoch jederzeit berechtigt, zur Erfüllung ihrer Leistungen Subunternehmer und/
oder Sublieferanten nach eigenem billigem Ermessen einzuschalten.


 6.5.2 Die Haftung der Andreas Sommerkorn Catering & Partyservice GmbH wird durch die Einschaltung
von Subunternehmer und Sublieferanten nicht berührt. Sie haftet für die Leistungen ihrer Subunternehmer
und Sublieferanten ebenso wie für ihre Eigenleistungen, soweit und sofern im Rahmen dieser
Geschäftsbedingungen keine anderweitige Regelung getroffen wird.


 6.6 Wenn es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder um öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, wird die Haftung der Andreas Sommerkorn
Catering & Partyservice GmbH für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Auf Ziff. 6.9 wird
verwiesen.


 6.7.1 Soweit die Andreas Sommerkorn Catering & Partyservice GmbH aufgrund einer fahrlässigen
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursachten Schaden dennoch haftet, wird – gegenüber
Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen -die
Haftung der Höhe nach auf die Höhe der Nettoauftragssumme begrenzt.


 6.7.2 Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche
Sondervermögen stehen keine Ansprüche auf Ersatz des entgangenen Gewinn, Folgeschäden und/oder
sonstiger mittelbarer Schäden zu, soweit und sofern die vorgenannten Auftraggeber nicht bei Vertragsschluss
die Andreas Sommerkorn Catering & Partyservice GmbH schriftlich darauf hinweisen, dass diesbezüglich eine
erhöhte Eintrittswahrscheinlichkeit besteht und Auftraggeberseite darauf bestanden wird, dass die Andreas
Sommerkorn Catering & Partyservice GmbH hierfür einzustehen hat.


 6.8 Sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher handelt, beschränkt sich die Haftung der
Andreas Sommerkorn Catering & Partyservice GmbH bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Andreas
Sommerkorn Catering & Partyservice GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen auf einen Betrag in Höhe der von
der Betriebshaftpflichtversicherung der Andreas Sommerkorn Catering & Partyservice GmbH insoweit
gewährten Deckungssumme. Auf Ziff. 6.9 wird verwiesen.


 6.9 Die Haftungsbeschränkungen und- Ausschlüsse gemäß Ziffer 6.6, 6.7 und 6.8 gelten nicht für Schäden
wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit & Schadensersatzansprüche, die auf ein
arglistiges Verhalten der Andreas Sommerkorn Catering & Partyservice GmbH zurückzuführen sind und/oder
Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.


 6.10 Können durch Einwirkungen höherer Gewalt, z.B. Krieg oder Unruhe, Naturkatastrophen oder Feuer,
Epidemien oder Quarantäne, Streik oder Aussperrungen, Maßnahmen der Regierung oder ähnliche Umstände
vertragliche Verpflichtungen nicht oder nicht vertragsgemäß erfüllt werden, so ist die betreffende
Vertragspartei im Umfang der Einwirkung von der Einhaltung ihrer vertraglichen Verpflichtung befreit.


 6.11 Der Auftraggeber ist verpflichtet, jegliche begründete Reklamation unverzüglich mündlich,
fernmündlich, per Mail oder schriftlich dem Geschäftsführer der Andreas Sommerkorn Catering &
Partyservice GmbH oder dem im Rahmen des Vertrages schriftlich benannten Projektleiter der Andreas
Sommerkorn Catering & Partyservice GmbH mitzuteilen, sodass dieser die Möglichkeit hat, die erforderlichen
Maßnahmen zu treffen. Reklamationen gegenüber sonstigen Dritten sind rechtlich unerheblich.


 6.12 Die Andreas Sommerkorn Catering & Partyservice GmbH unterhält eine
Betriebshaftpflichtversicherung zur Absicherung von durch sie bzw. ihre Erfüllungsgehilfen verursachte
Schäden Dritter. Versicherungsschutz besteht jedoch nur, wenn es der Andreas Sommerkorn Catering &
Partyservice GmbH möglich, ist den jeweiligen Schaden, aufgrund einer seitens des Auftraggebers gegenüber
der Andreas Sommerkorn Catering & Partyservice GmbH erfolgten unverzüglich Schadensanzeige, ebenfalls
dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen.


 6.13 Bei einer schuldhaften Verletzung der Anzeigepflichten des Auftraggebers hat dieser den sich hieraus
ggf. entstehenden Schaden der Andreas Sommerkorn Catering & Partyservice GmbH zu ersetzen.


§ 7 – Datenverarbeitungsklausel

 7.1 Zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen ist es notwendig, dass die Andreas Sommerkorn
Catering & Partyservice GmbH, die ihr anvertrauten personen- und objektbezogenen Daten EDV – technisch,
unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes, erhebt,
speichert, verarbeitet und nutzt.


 7.2 Personenbezogen sind alle Daten, die Angaben über persönliche und sachliche Verhältnisse des
Auftraggebers enthalten.


 7.3 Die Weitergabe der vorgenannten Daten erfolgt nur mit Zustimmung des Auftraggebers.


 7.4 Der Auftraggeber kann jederzeit sein Einverständnis bezüglich der Speicherung seiner Daten
widerrufen und/oder die Berichtigung von gespeicherten Daten verlangen sowie die Daten unentgeltlich bei
der Andreas Sommerkorn Catering & Partyservice GmbH einsehen bzw. über Art und Umfang der
gespeicherten Daten ein Auskunftsverlangen stellen. Die Datenauskunft wird schriftlich erteilt.


§ 8 – Disclaimer

 8.1 Die Homepage der Andreas Sommerkorn Catering & Partyservice GmbH weist gelegentlich Links zu
anderen Seiten auf.


Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines
Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mitzuverantworten hat, soweit und sofern man sich nicht
ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.


 8.2 Höchstvorsorglich erklärt die Andreas Sommerkorn Catering & Partyservice GmbH daher zu allen auf
ihrer Webseite über Links erreichbaren Seiten und deren Inhalte folgendes:
Die Andreas Sommerkorn Catering & Partyservice GmbH stellt ausdrücklich klar, dass sie keinerlei Einfluss
auf die Gestaltung und die Inhalte der über auf ihrer Webseite vorhandenen Links erreichbaren Seiten hatte.

Sie distanziert sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten über Links Ihrer Webseite erreichbaren Seiten und
macht sich deren Inhalte nicht zu Eigen.


§ 9 – Schlussbestimmungen

 9.1 Sollten einzelne Regelungen eines Vertrages zwischen der Andreas Sommerkorn Catering &
Partyservice GmbH und dem Auftraggeber ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies –
soweit gesetzlich zulässig – die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.


 9.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich in einem § 9 Ziff. 9.1 betreffenden Fall, anstelle einer
unwirksamen und/oder nichtigen Regelung und/oder zur Ausfüllung einer Regelungslücke eine
Vertragsklausel schriftlich zu vereinbaren, die rechtlich zulässig der wirtschaftlichen Zwecksetzung der
Parteien am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken eines Vertrages.


 9.3 Der Auftraggeber ist nur berechtigt, mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Gegenforderungen gegen Forderungen der Andreas Sommerkorn Catering & Partyservice GmbH
aufzurechnen.


 9.4 Der Auftraggeber bedarf zur Abtretung aller vertraglichen Ansprüche gegen die Andreas Sommerkorn
Catering & Partyservice GmbH deren vorherige schriftliche Einwilligung.


 9.5 Sofern und soweit es sich bei den Vertragsparteien des Vertrages um Kaufleute handelt, wird als
Gerichtsstand München vereinbart.

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